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Fragen & Antworten
Auf dieser Seite haben wir oft gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten für Sie zusammengetragen.
Fragen zu dem Investmentclub
Fragen zu dem Beitritt
Fragen zu den Ein- und Auszahlungen
Fragen zu dem Gesellschaftsvermögen
Fragen zu der Anlagestrategie
Fragen zu der Gesellschafterversammlung
Fragen zu der Sicherheit
Fragen zu den Kosten
Fragen zu den Steuern
Fragen zu der Kündigung
Fragen zu dem Investmentclub
Was ist ein Investmentclub?
Ein Investmentclub ist ein Zusammenschluss mehrerer privater Anleger mit dem Ziel der gemeinsamen Geldanlage. Dabei wird das gemeinsame Vermögen in einem auf den Investmentclub lautenden Depot – an dem die einzelnen Mitglieder beteiligt sind – verwaltet.
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Warum wird der Investmentclub in der Rechtsform einer GbR geführt?
Die Rechtsform eines Investmentclubs ist in der Regel die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), da mit ihr niedrige Verwaltungskosten und eine steueroptimierte Ausgestaltung der Beteiligung weitestgehend möglich sind.
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Muss ich als Gesellschafter Aufgaben im Investmentclub übernehmen?
Nein, Sie müssen keine Aufgaben im Investmentclub übernehmen. Wesentliche Aufgaben – wie die Geschäftsführung oder die Wirtschaftsprüfung – sind bereits fest vergeben. Anregungen, Wünsche und Kritik sind jedoch immer willkommen!
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Welche Vorteile habe ich als Mitglied in einem Investmentclub?
Wesentliche Vorteile einer Mitgliedschaft in einem Investmentclub sind die Unabhängigkeit gegenüber Banken, die geringen Kosten, die breite Risikostreuung und die Transparenz. Zudem erhalten Sie eine durchaus professionelle Vermögensverwaltung, an der Sie sich bereits mit kleinen Beiträgen beteiligen können.
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Fragen zu dem Beitritt
Wie werde ich Gesellschafter?
Ganz einfach: Lesen Sie unseren Gesellschaftsvertrag (PDF-Datei / 87 kB) aufmerksam durch, füllen Sie unser Beitrittsformular (PDF-Datei / 49 kB) aus und senden Sie uns dieses unterschrieben und im Original an unsere Adresse. Zur genauen Vorgehensweise lesen Sie hierzu unsere spezielle Seite zum Beitritt.
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Können Ehepartner gemeinsam Gesellschafter werden?
Nein, Ehepartner können nicht gemeinsam Gesellschafter unseres Investmentclubs werden, da wir nur Einzelpersonen aufnehmen.
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Können Minderjährige Gesellschafter werden?
Nein, Kinder und Jugendliche können unserem Investmentclub nicht beitreten. Erst ab 18 Jahre ist eine Aufnahme möglich.
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Kann ich eine Vollmacht für Andere ausstellen?
Ja, Sie können eine Vollmacht für eine andere Person – z. B. aus Ihrem Familienkreis – ausstellen. Schicken Sie uns hierzu Ihre schriftliche Vollmachtserklärung.
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Benötige ich einen Internetanschluss?
Ja, unbedingt! Ein regelmäßiger Internetzugang und eine persönliche E-Mail-Adresse sind sogar Voraussetzung für die Aufnahme als Gesellschafter in unserem Investmentclub. Nur so können wir Ihnen monatlich Ihren persönlichen Konto- und Depotauszug sowie den Monats- oder Jahresbericht schnell, flexibel und ohne Kosten zukommen lassen. Gesellschafterversammlungen führen wir ebenfalls ausschließlich in einem geschützten Bereich auf unserer Internetseite durch.
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Fragen zu den Ein- und Auszahlungen
Ab welchem Zeitpunkt kann ich meine Beiträge einzahlen?
Sobald die Geschäftsführung unseres Investmentclubs Ihrem Beitritt zugestimmt hat und Ihnen per E-Mail Ihre Mitgliedsnummer zugesendet hat, richten Sie bitte bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag mit mindestens 5 oder einem Mehrfachen hiervon ein.
Beachten Sie bitte bei der Einrichtung Ihres Dauerauftrages, dass Sie unter dem Verwendungszweck Ihren Namen sowie Ihre Mitgliedsnummer angeben, sonst können wir Ihre monatlichen Beiträge nicht zuordnen!
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Wie lautet das Gemeinschaftskonto für meine Einzahlungen?
Ihre Einzahlungen erfolgen auf unser Gemeinschaftskonto 0 860 308 002 bei der S Broker AG & Co. KG, Bankleitzahl 300 301 00.
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Gibt es einen Mindestbeitrag bei der Anlagesumme?
Ihr monatlicher Mindestbeitrag ist 5 .
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Kann ich meinen monatlichen Beitrag erhöhen oder reduzieren?
Sie können jederzeit Ihren monatlichen Beitrag selbständig erhöhen oder reduzieren: Mit Ihrem Eintritt in unseren Investmentclub richten Sie bitte einen monatlichen Dauerauftrag mit einem Betrag von mindestens 5 oder einem Mehrfachen hiervon ein. Monat für Monat können Sie nun selbst entscheiden, welchen Beitrag Sie leisten wollen und Ihren Dauerauftrag entsprechend anpassen.
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Kann ich vorübergehend meinen Beitrag aussetzen?
Sie können Ihren monatlichen Beitrag nicht aussetzen, aber auf den Minimumbetrag von 5 reduzieren. Erfolgen keine Einzahlungen endet Ihre Mitgliedschaft in unserem Investmentclub.
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Kann ich einen monatlichen Auszahlungsplan einrichten?
Sie können einen monatlichen Auszahlungsplan bei uns einrichten: Im Änderungsformular (PDF-Datei / 49 kB) tragen Sie unter dem Punkt Auszahlungswunsch Ihren gewünschten monatlichen Auszahlungsbetrag ein und kreuzen zusätzlich bitte monatliche Auszahlung gewünscht an. Senden Sie uns Ihren Auftrag im Original und per Post zu.
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Wie kann ich über mein Geld verfügen?
Monatlich können Sie über Ihr angelegtes Kapital verfügen. Wünschen Sie eine Auszahlung, füllen Sie bitte hierzu unser Änderungsformular (PDF-Datei / 49 kB) entsprechend aus. Schicken Sie uns dieses unterschrieben und im Original per Post zu.
Auszahlungswünsche für den Folgemonat müssen bis zum 25. eines jeden Monats bei uns eingehen. Geht Ihr Antrag nicht rechtzeitig an, wird dieser zum darauffolgenden Monat berücksichtigt. Auszahlungen werden ab dem 1. eines jeden Monats vorgenommen.
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Fragen zu dem Gesellschaftsvermögen
Ab welchem Zeitpunkt nehme ich an der Wertentwicklung teil?
Mit dem Zeitpunkt Ihres Beitritts nehmen Sie an der Wertentwicklung unseres Gemeinschaftsdepots teil. Der genaue Zeitpunkt wird Ihnen vom Geschäftsführer mitgeteilt.
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Wie errechnet sich der Wert meines Anteils?
Ihr Vermögen berechnet sich aus der Multiplikation der Anzahl Ihrer Anteile mit dem Anteilswert.
Der Anteilswert unseres Investmentclubs wird wie bei einem Fonds nach dem sogenannten Unit-System berechnet: Monatlich wird der Wert des Depotvermögens ermittelt. Der aktuelle Kontostand wird hinzugerechnet, Einzahlungen der Mitglieder für den Folgemonat werden jedoch nicht berücksichtigt. Der so ermittelte Vermögenswert wird anschließend durch die Anzahl der zuvor vorhandenen Anteile geteilt. Hieraus ergibt sich der aktuelle Anteilswert.
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Wie erfahre ich den Wert meines Anteils?
Sie erhalten per E-Mail den Monatsbericht mit dem aktuellen Stand des Anteilswertes. Der monatliche Anteilswert wird zusätzlich auch auf unserem Internetauftritt veröffentlicht.
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Was passiert mit erzielten Gewinnen?
Kursgewinne, Zinsen und Dividenden werden wieder in Wertpapiere angelegt und erhöhen somit das Gesellschaftsvermögen und den Anteilswert.
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Wirken sich bisherige Gewinne und Verluste bei meiner Einzahlung aus?
Nein, in der Vergangenheit erzielte Gewinne und Verluste unseres Investmentclubs sind für neue Einzahlungen bedeutungslos.
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Fragen zu der Anlagestrategie
Was ist die Anlagestrategie?
Die Beiträge der Gesellschafter werden vornehmlich in deutsche und europäische Aktien-, Immobilien-, Renten- und Geldmarktfonds und Zertifikate angelegt.
Die Geschäftsführung wird in ihren Anlageentscheidungen durch ein selbstentwickeltes, quantitatives Modell unterstützt: In Zeiten sich positiv entwickelnder Aktien- und Immobilienmärkte wird vorrangig in diese beiden Anlageklassen investiert. In Zeiten sich negativ entwickelnder Aktien- und Immobilienmärkte wird vorrangig in den Renten- und Geldmarkt investiert.
Das Bankguthaben kann unter Umständen bis zu 100 % betragen. Kursgewinne, Zinsen und Dividenden werden nicht ausgeschüttet, sondern wiederangelegt. Eine Kreditaufnahme ist nicht möglich. Ebenso ist der Erwerb von Geschäften mit Nachschusspflichten ausgeschlossen.
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Was sind Zertifikate?
Zertifikate sind Wertpapiere, die von Banken emittiert (also aufgelegt) und an der Börse gehandelt werden. Es handelt sich um Schuldverschreibungen der emittierenden Bank. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals droht, wenn die Bank zahlungsunfähig ist.
Die Wertpapierklub GbR investiert vorrangig in Partizipationszertifikate von Emittenten mit guter bis sehr guter Bonität. Partizipationszertifikate vollziehen den Kursverlauf von Aktien-, Renten- oder Immobilienindizes 1:1 nach.
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Was sind Investmentfonds?
Investmentfonds werden von Investmentgesellschaften aufgelegt und verwaltet. Die eingesammelten Gelder der Anleger werden nach dem Grundsatz der Risikostreuung in mehrere Wertpapiere angelegt. Anleger erhalten mit dem Kauf eines Fonds Anteilsscheine an dem Fondsvermögen. Bei einem Konkurs der Investmentgesellschaft des Fonds bleiben die Anlegergelder geschützt.
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Wer entscheidet über die Anlagestrategie?
Die Geschäftsführung übernimmt den Kauf und Verkauf von Wertpapieren. Bei ihren Anlageentscheidungen bedient sie sich der Hilfe eines quantitativen Modells.
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Was ist ein quantitatives Modell?
Ein quantitatives Modell ist ein computerbasiertes Anlagemodell. Computer treffen Anlageentscheidungen durch die Bewertung von Indikatoren und volkswirtschaftlichen Daten.
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Fragen zu der Gesellschafterversammlung
Was ist die Gesellschafterversammlung?
Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ eines jeden Investmentclubs. Jeder Gesellschafter ist Mitglied der Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterversammlung berät und beschließt insbesondere über die Entlastung der Geschäftsführung für das abgelaufene Kalenderjahr, die Abänderung des Gesellschaftsvertrages und die Auflösung der Gesellschaft.
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Welche Rechte habe ich auf der Gesellschafterversammlung?
Auf der Gesellschafterversammlung haben Sie als Gesellschafter unabhängig von Ihrer Beteiligungssumme genau eine Stimme, mit der Sie sich an den Abstimmungen beteiligen.
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Kann ich mein Stimmrecht auf eine andere Person übertragen?
Sie können Ihr Stimmrecht schriftlich auf eine andere Person übertragen. Schicken Sie uns hierzu rechtzeitig vor einer Gesellschafterversammlung Ihre schriftliche Erklärung mit Name und Anschrift der betreffenden Person.
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Wann wird die Gesellschafterversammlung einberufen?
Da die Gesellschafter regelmäßig von der Geschäftsführung per E-Mail über die Entwicklung des Anteilswertes, des Gesellschaftsvermögens und des Gemeinschaftsdepots informiert werden, und der Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft regelmäßig ein Testat über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung erstellt, verzichten alle Gesellschafter auf die regelmäßige Abhaltung der Gesellschafterversammlung.
Sie wird nur dann einberufen, wenn dies von mindestens einem Drittel aller Gesellschafter im ersten Quartal eines Kalenderjahres bei der Geschäftsführung beantragt wird.
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Wie wird die Gesellschafterversammlung durchgeführt?
Da die Mitglieder unseres Investmentclubs aus dem gesamten Bundesgebiet kommen und wir generell aus Kostengründen das Internet für die Kommunikation nutzen, führen wir unsere Gesellschafterversammlung grundsätzlich in Form einer passwortgeschützen Umfrage durch.
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Fragen zu der Sicherheit
Welche Risiken entstehen mir bei einer Beteiligung?
Generelle Risiken bei der Investition in Wertpapiere bestehen im Verlust-, Kursänderungs-, Länder-, Konjunktur-, Emittenten-, Zinsänderungs- und Bonitätsrisiko. Ein Totalverlust ist theoretisch möglich.
Durch das marktbedingte Umschichten von risikoreiche Anlagen in risikoärmere Anlagen oder umgekehrt, können die steuerpflichtigen Einkünfte eines jeden Gesellschafters steigen.
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Welche Maßnahmen wurden zur Sicherheit der Einlagen getroffen?
Jedes Mitglied unseres Investmentclubs ist unserer Depotbank – der S Broker AG & Co. KG – durch die Legitimation namentlich bekannt und Mitinhaber unseres Gemeinschaftskontos und Gemeinschaftsdepots.
Unsere Depotbank ist dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Sämtliche Einlagen unseres Investmentclubs sind somit bei drohenden finanziellen Schwierigkeiten der Depotbank in voller Höhe geschützt.
Die Aufnahme von Krediten und das Eingehen von Geschäften mit einer möglichen Nachschusspflicht sind bei uns ausgeschlossen.
Beim Kauf und Verkauf von Fonds und Zertifikaten achten wir auf eine breite Risikostreuung über mehrere Anlageklassen hinweg.
Bei der Investition in Zertifikate achten wir auf eine möglichst breite Emittentenstreuung und berücksichtigen nur Zertifikate von Emittenten mit bester Bonität.
Sämtliche Vorgänge werden einmal im Jahr von unserem Wirtschaftsprüfer auf ihre Ordnungsmäßigkeit hin überprüft. Das Testat über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsvorfälle wird im Jahresbericht der Gesellschaft veröffentlicht.
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Sind meine persönlichen Daten geschützt?
Ihre persönlichen Daten sind nur unserem Geschäftsführer, der Depotbank und anonymisiert zu Kontrollzwecken unserem Wirtschaftsprüfer zugänglich. Von unserer Seite aus erfolgt keine Weitergabe Ihrer Daten zu gewerblichen Zwecken an Dritte.
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Fragen zu den Kosten
Welche Kosten entstehen dem Investmentclub?
Sämtliche Verwaltungskosten werden clubintern jedem einzelnen Gesellschafter entsprechend der Höhe seiner Kapitalanlage zugerechnet. Hierzu veröffentlicht die Geschäftsführung monatlich die Gesamtkostenquote, aus der die prozentuale Kostenbelastung des Gesellschaftsvermögens hervorgeht. Diese Kosten sind im Anteilswert unseres Investmentclubs enthalten.
Zu den Verwaltungskosten gehören anfallende Konto- und Depotführungsgebühren, Transaktionskosten, Anschaffungskosten für Hard- & Software, Porto- und Telekommunikationskosten, Gebühren für die Mitgliedschaft in Verbänden sowie Kosten für Datenabonnements.
Unter Umständen kann die Mitgliedspauschale in Höhe von 0 bis 20 – die unsere Depotbank S Broker AG & Co. KG für jedes Mitglied erhebt – jedem Gesellschafter als Sonderkosten in Rechnung gestellt werden. Übersteigen sämtliche Mitgliedspauschalen zum Zeitpunkt ihrer Erhebung 1 % des Gesellschaftsvermögens, sind diese nach Aufforderung durch den Geschäftsführer von jedem Gesellschafter innerhalb von zehn Werktagen auf das Gemeinschaftskonto einzuzahlen. Eine Hinzurechnung zum Gesellschaftsvermögen und Berücksichtigung im Anteilswert erfolgt dann nicht.
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Welche Kosten entstehen mir als Gesellschafter?
Neben den clubinternen Kosten – die jedem Gesellschafter entsprechend der Höhe seiner Kapitalanlage zugerechnet werden – entstehen dem einzelnen Gesellschafter je nach gewählter Bank Kosten bei der Überweisung seiner Anlagebeträge auf das Konto des Investmentclubs sowie Porto- und Versandkosten bei Änderungs-, Auszahlungs- und Kündigungswünschen.
Unter Umständen kann die Mitgliedspauschale in Höhe von 0 bis 20 – die unsere Depotbank S Broker AG & Co. KG für jedes Mitglied erhebt – jedem Gesellschafter als Sonderkosten in Rechnung gestellt werden. Übersteigen sämtliche Mitgliedspauschalen zum Zeitpunkt ihrer Erhebung 1 % des Gesellschaftsvermögens, sind diese nach Aufforderung durch den Geschäftsführer von jedem Gesellschafter innerhalb von zehn Werktagen auf das Gemeinschaftskonto einzuzahlen. Eine Hinzurechnung zum Gesellschaftsvermögen und Berücksichtigung im Anteilswert erfolgt dann nicht.
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Was ist die Gesamtkostenquote?
Diese Kennzahl gibt an, wie hoch die Kostenbelastung des Gesellschaftsvermögens über einen Zeitraum von einem Jahr ist. Sie wird berechnet, indem man die gesamten Kosten des Gemeinschaftsdepots durch das Gesellschaftsvermögen teilt.
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Fragen zu den Steuern
Ist der Investmentclub steuerpflichtig?
Der Investmentclub ist selbst nicht steuerpflichtig. Die Beteiligung jedes einzelnen Gesellschafters an dem Gemeinschaftsdepot wird hingegen steuerlich genauso behandelt, wie ein privates Wertpapierdepot. Zinsen und Dividenden werden aus diesem Grund automatisch versteuert und mit der persönlichen Steuererklärung des Gesellschafters gegebenenfalls zurückerstattet.
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Sind die Einkünfte aus meiner Beteiligung steuerpflichtig?
Einkünfte wie Spekulationsgewinne und Kapitalerträge, die Sie mit Ihrer Beteiligung an unserem Gemeinschaftsdepot erzielen, sind steuerpflichtig.
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Wie werden meine steuerlich relevanten, individuellen Einkünfte festgestellt?
Zum Jahresende wird durch den Geschäftsführer die Bewertung des Gesellschaftsvermögens vorgenommen und sogleich die steuerlichen Einkünfte ermittelt und je nach Beteiligung auf die einzelnen Gesellschafter verteilt.
Bei dem für den Sitz der Gesellschaft zuständigen Finanzamt beantragt der Geschäftsführer die einheitliche und gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlage.
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Muss ich für meine Beteiligung am Investmentclub eine Steuererklärung abgeben?
Mit dem Feststellungsbescheid des für den Investmentclub zuständigen Finanzamtes, welchen Sie von der Geschäftsführung in Kopie per E-Mail erhalten, sollten Sie mit Ihrer Einkommensteuererklärung – je nachdem ob Sie ihre Steuerfreibeträge ausgeschöpft haben – zu viel bezahlte Steuern rückerstatten lassen.
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Kann ich einen Freistellungsauftrag einreichen?
Einen Freistellungsauftrag können Sie bei uns leider nicht einreichen. Ihre Ansprüche auf Steuererstattung können Sie jedoch jährlich mit Ihrer Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt geltend machen.
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Fragen zur der Kündigung
Wie kündige ich meine Mitgliedschaft?
Ihren Kündigungswunsch können Sie uns jederzeit zusenden. Füllen Sie bitte hierzu unser Änderungsformular (PDF-Datei / 49 kB) aus und senden uns dieses unterschrieben und im Original an unsere Adresse. Bei einem Eingang bis zum 25. des Monats wird Ihre Mitgliedschaft zum Ende des Monats gekündigt. Der Ihnen zustehende Vermögensanteil wird am Anfang des darauffolgenden Monats auf Ihr Konto überwiesen.